01.11.2008

Barrierefreiheit und Zugänglichkeit

Ein Webauftritt gilt als barrierefrei oder zugänglich — wir verwenden die Begriffe synonym — wenn jeder Mensch Zugriff auf die Angebote hat. Das gilt insbesondere für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen. Außerdem sind barrierefreie Webseiten unabhängig von der verwandten Technik (Computer, Betriebssystem, Browser, Internetverbindung) ohne Einschränkung nutzbar.

Blindenhund durch das InternetDerzeit gelten nur etwa 10% der Webauftritte als barrierefrei. Dabei fordert das Behindertengleichstellungsgesetz die Barrierefreiheit der Websiten der Behörden des Bundes.

Barrierefreiheit ist ein Ideal, dem sich die Realität nur annähern kann, zu vielfältig sind die Arten der Behinderung und zu widersprüchlich sind die ergriffenen Maßnahmen. Von möglichst zugänglichen Webseiten profitieren alle, die Benutzerfreundlichkeit profitiert von den Maßnahmen ebenso.

Ein paar Schlagworte zum Thema:

  • Webstandards:
    Wenn Nutzer den falschen Browser verwenden und deshalb bestimmte Inhalte nicht aufrufen können, dann werden von Hersteller oder Entwickler die Standards nicht eingehalten. Wenn sich alle an die unterschiedlichen Standards für die Webtechniken halten, profitieren auch alle.
  • Semantisches HTML:
    Die HTML-Elemente übermitteln nicht, wie die Inhalte aussehen sollen, sondern welche Bedeutung oder Funktion sie haben. Ein Überschrift eines Textes wird als solche mit dem Überschriften-Tag ausgezeichnet und nicht mit Fettdruck und große-Schriftart-Tags. Dies hilft bei der nicht visuellen Navigation durch Inhalte und bei der Interpretation durch Programme wie beispielsweise Screenreader oder Suchmaschinen.
  • Skalierbarkeit:
    Im Idealfall sollten man bei einer Website Dimension und Schriftgröße unabhängig voneinander beliebig verändern können. In der Praxis ist die Umsetzung bei einem graphischen Layout sehr schwierig. Meist werden deshalb höchstens zwei Varianten der gleiche Seite angeboten.
  • Screenreader:
    Screenreader lesen die Bedienelemente und Texte einer Website vor oder geben sie über die Braillezeile wieder. Die Informationen aus Bildern und Graphiken werden durch Sreenreader nicht transportiert.
  • Sprachsteuerung:
    Bei der Sprachsteuerung wird mit Hilfe der Spracherkennung durch Sprachbefehle anstatt Mausklicks oder Tastenanschläge der Computer gesteuert oder Texte eingegeben.
  • Leichte Sprache:
    Die Leichte Sprache oder Einfache Sprache ist eine sprachliche Ausdrucksweise, die besonders leicht verständlich ist und vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Nichtmuttersprachlern das Verständnis von Texten erleichtert.
  • Gebärdenvideos:
    Für Gehörlose ist die Schriftsprache wie eine Fremdsprache. Deshalb sind für viele Gehörlose Gebärdenvideos eine nützliche Ergänzung, auch wenn es auf Webseiten ja eigentlich nicht viel zu hören gibt.

Links zu den Themen Barrierefreiheit und Zugänglichkeit:

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