03.02.2009

E-Mail-Disclaimer

E-MailEs hat sich eingebürgert, dass an den Inhalt einer E-Mail neben der Signatur, die Informationen über den Absender enthält, auch Disclaimer angehängt werden. Bei GULP habe ich einen Artikel gelesen, der erläutert, warum Disclaimer in E-Mails in Deutschland überflüssig sind.

  • Danach haben Vertraulichkeitshinweise für Leser der E-Mail, für die diese nicht gedacht war, keinerlei rechtliche Verbindlichkeit. Zitat aus dem oben genannten Artikel: „Im Ergebnis bedeutet dies, dass der alleinige Nutzen dieser Disclaimer-Form im deutschen Rechtsraum in der psychologischen Wirkung auf den falschen Adressaten liegt.” Hier schafft das Verschlüsseln von E-Mails Abhilfe.
  • Desweiteren wird der Nutzen von Klauseln, die die Haftung des Absenders bei der E-Mail angehängten Computerviren ausschließen, bezweifelt.
  • Als unsinnig werden Klauseln angesehen, die auf die Unverbindlichkeit der E-Mail hinweisen.

Ein schlechtes Gewissen wegen E-Mails ohne Disclaimer ist also völlig überflüssig.

Links zum Thema E-Mail-Disclaimer:

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Kommentare:

  1. datenschmutz.net sagt:

    [...] Auf den Lawblog-Beitrag gestoßen bin ich durch einen Artikel der Webkrebse, deren Fazit lautet: [...]

  2. Dominik Echterbruch sagt:

    Am Rande bemerkt sei noch, dass die Disclaimer in Deutschland bestimmte (leider völlig sinnfreie) Angaben enthalten müssen. Dazu gehört bei Kapitalgesellschaften die Rechtsform, das Registergericht mit Eintragsnummer, der Geschäftsführer und derlei mehr.
    Wer sich also nicht strafbar machen möchte, sollte nicht auf den Disclaimer verzichten. Wer sich nicht unbeliebt machen möchte, sollte aber versuchen, die Informationen in möglichst wenige Zeilen zu packen. Empfohlen werden von der Netiquette maximal 4 Zeilen.
    Als sehr freundlich wird auch angesehen, wenn der Disclaimer (am Besten inklusive der vollen Signatur) durch eine Zeile, die nur “– ” (natürlich ohne die Anführungszeichen) enthält, abgetrennt wird. Dadurch können die etwas besseren Emailprogramme die Signatur automatisch abtrennen und sorgen damit für mehr Überblick.

  3. Dorothea Schäfer sagt:

    Hallo Dominik,
    vollkommen richtig. Wir haben hier zwischen Signaturen und Disclaimern unterschieden. Auf die Signatur mit den oben von Dir genannten Absenderdaten darf man bei Geschäfts-E-Mails auf keinen Fall verzichten.

  4. realkontrol sagt:

    Diese mehrere Zeilen langen, häufig sogar mehrsprachigen Disclaimer, sorgen beim Ausdruck auf Papier vor allem dafür, dass man die Seite vollbekommt und evtl. sogar noch eine weitere Seite vom Drucker eingezogen wird und zusätzlich noch dafür, dass man richtig viel Tinte verbraucht und dadurch schneller neue Druckerpatronen kaufen muss. Über die Hälfte unserer Kunden aus der mittelständischen Industrie verwenden diese meines Erachtens vollkommen überflüssigen “E-Mail Disclaimer”.

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